Sicher in die Zukunft starten

Gründung Ihrer GmbH:
einfach erklärt – rechtssicher durchgeführt

Los geht's
Junge Frau hat eine Idee, daneben lächelt ein Mann mittleren Alters

Sie möchten eine GmbH gründen und mehr zum Ablauf erfahren? Auf der Informationsseite der Bundesnotarkammer erhalten Sie Hinweise zu allen rechtlichen Rahmenbedingungen und Anforderungen zur Gründung einer GmbH. Als offizielle Vertretung aller Notarinnen und Notare in Deutschland führen wir Sie Schritt für Schritt durch den Gründungsprozess. Zusätzlich helfen wir Ihnen, die Notarin oder den Notar Ihres Vertrauens zu finden, die/der Sie von A-Z bei der einfachen und rechtssicheren GmbH-Gründung begleitet. Ihre gewählte Ansprechperson unterstützt Sie neutral, transparent sowie ohne zusätzliche Kosten und berät Sie passend nach Ihren individuellen Bedürfnissen. Ihre Notarin oder Ihr Notar steht Ihnen sowohl persönlich vor Ort als auch online per Video-Konferenz zur Seite. Informieren Sie sich jetzt!

Passt die GmbH zu mir?

Die GmbH ist für Unternehmensgründungen aus mehreren Gründen die beliebteste Rechtsform: Sie ist international anerkannt und genießt Vertrauen. Das ist wichtig, insbesondere für Geschäftspartner und potentielle Investoren. Eine GmbH passt zu jeder Unternehmensgröße, ihre Tätigkeit ist nicht auf Deutschland beschränkt. Auch wenn Ihr Unternehmen also immer weiter wächst oder sich in anderen Länder niederlassen möchte – mit einer GmbH ist das unkompliziert möglich. Die GmbH hat außerdem eine eigene Rechtspersönlichkeit, das heißt, das Unternehmen ist von den Gesellschafterinnen/Gesellschaftern unabhängig und Sie haften nicht persönlich. Schließlich entscheiden sich viele GmbH-Gründerinnen und -Gründer unter anderem auch aus steuerlichen Gründen für eine GmbH.

Ob eine GmbH die richtige Rechtsform für Ihr Unternehmen ist, hängt von Ihren individuellen Bedürfnissen ab. Bei der Wahl der Rechtsform steht Ihnen Ihre Notarin oder Ihr Notar gerne beratend zur Seite.

Unser Tipp

Eine GmbH kann nur mit einem Stammkapital von mindestens 25.000 Euro gegründet werden, wobei für die Eintragung im Handelsregister bereits eine Einzahlung von 12.500 Euro genügt. Das Stammkapital kann von der GmbH frei verwendet werden. Wenn Ihnen das Mindeststammkapital für eine GmbH noch nicht zur Verfügung steht, bietet sich als Alternative die Gründung einer UG (Unternehmergesellschaft) (haftungsbeschränkt) an. Hierbei handelt es sich um eine Sonderform der GmbH, für die Sie zunächst nur einen Euro als Gründungskapital brauchen. Sie können Ihre UG (haftungsbeschränkt) später in eine klassische GmbH umwandeln, aber schon vorher von den Strukturen einer GmbH profitieren.

Erfahren Sie mehr über die Gründung einer GmbH/UG (haftungsbeschränkt).

GmbH gründen Schritt für Schritt – von der Idee zum eigenen Unternehmen

Vor, während und nach einer Unternehmensgründung gibt es vieles zu beachten und zu erledigen, damit Ihr Unternehmen rechts- und zukunftssicher aufgestellt ist. Ihre Notarin oder Ihr Notar des Vertrauens unterstützt Sie im gesamten Ablauf der GmbH-Gründung – von der ersten Idee über die Eintragung im Handelsregister und weit darüber hinaus. Und das alles ohne zusätzliche Kosten. Denn: Die Notarkosten für die Rechtsberatung rund um das Thema GmbH-Gründung sind in den Beurkundungsgebühren für die Gründung bereits enthalten. Informieren Sie sich hier zu den einzelnen Schritten.

Alles für die GmbH-Gründung vorbereiten

01

Unternehmensgegenstand definieren

Wenn Sie eine GmbH gründen möchten, müssen Sie den Bereich und die Tätigkeiten Ihres Unternehmens klar formulieren. Der sogenannte Unternehmensgegenstand ist der Grundstein für Ihre Unternehmensstrategie und -ziele. Zudem ist er ausschlaggebend dafür, wann von Gesellschaftern/Geschäftsführern anderweitig ausgeübte Tätigkeiten als unerlaubte Konkurrenztätigkeiten gelten und/oder eine staatliche Erlaubnis bzw. Genehmigung erforderlich ist.

02

Rechtsform wählen

Bei der Wahl der richtigen Rechtsform stellen sich viele Fragen, bei deren Beantwortung Ihre Notarin oder Ihr Notar Ihnen gerne hilft. In Deutschland entscheidet sich ein Großteil der Gründerinnen und Gründer für die Gründung einer klassischen GmbH („Gesellschaft mit beschränkter Haftung“) oder einer UG („Unternehmergesellschaft“) (haftungsbeschränkt), einer Art Mini-GmbH. Die GmbH erfordert ein Mindeststammkapital von 25.000 Euro. Dieses Stammkapital muss für die Eintragung ins Handelsregister mindestens zur Hälfte auf das Geschäftskonto des Unternehmens eingezahlt sein, kann dann aber für die Tätigkeiten Ihres Unternehmens frei verwendet werden. Die UG (haftungsbeschränkt) kann schon mit einem Mindestkapital von einem Euro gegründet werden. Im Gegensatz zur GmbH muss dieser Betrag hier jedoch komplett eingezahlt werden.

Viele Gründerinnen und Gründer stellen sich außerdem die Frage, ob für sie eine Holding-Struktur oder eine direkte Beteiligung passend ist. Auch hierzu berät Sie Ihre Notarin bzw. Ihr Notar gerne.

03

Für einen Namen entscheiden

Bei der Gründung einer GmbH ist die Wahl der Firma, also des Namens des Unternehmens, von zentraler Bedeutung. Mit diesem Namen betreiben Sie Ihre Geschäfte und treten im Rechtsverkehr auf; er wird auch in das Handelsregister eingetragen. Der Name muss sich von anderen Firmen deutlich unterscheiden und die gewählte Rechtsform (z. B. GmbH) als Zusatz beinhalten. Er kann sich etwa auf Ihren Namen als Inhaberin/Inhaber oder den Tätigkeitsbereich des Unternehmens beziehen. Auch Fantasienamen sind grundsätzlich möglich. Mit Blick auf die Aussage- und Unterscheidungskraft sieht das Gesetz jedoch bestimmte Einschränkungen vor. Sie sind noch unsicher oder haben Fragen? Kein Problem: Ihre Notarin oder Ihr Notar hilft Ihnen gerne weiter.

Praxistipp

Gegebenenfalls kann auch die Eintragung einer Marke für Sie sinnvoll sein. Sie können vorab die Verfügbarkeit eines Firmennamens und/oder einer Marke im Unternehmensregister, Handelsregister, beim Deutschen Patent- und Markenamt oder beim EUIPO prüfen. Auch eine firmenrechtliche Prüfung durch die zuständige IHK kann hilfreich sein.

04

Gut vorbereitet: Gesellschafterversammlung und Gesellschaftsvertrag

Unternehmensgegenstand, Rechtsform und Firma sind erst der Anfang. Im Gesellschaftsvertrag werden viele weitere wichtige Entscheidungen getroffen, die gut durchdacht und vorbereitet werden wollen. Aber keine Sorge: Ihre Notarin oder Ihr Notar steht Ihnen selbstverständlich auch hier gerne mit Rat und Tat zur Seite und sorgt so für passgenaue Lösungen für Ihre individuellen Vorhaben und Ziele.

Schon gewusst?

Die Beratung, Entwurfserstellung und -überarbeitung ist in den Notargebühren für die Gründung inklusive. Für Sie entstehen also keine Mehrkosten, ganz egal, wie viele Beratungstermine nötig sind, bis Sie genau die Regelungen gefunden haben, die zu Ihnen und Ihrem Unternehmen passen.

05

Termine vereinbaren

Um Ihre GmbH schnell gründen zu können, sollten Sie bereits während der Vorbereitungsphase zwei Termine vereinbaren: einen Notartermin und einen Banktermin. Notartermine finden sich grundsätzlich zwar auch kurzfristig, aber wie so oft gilt auch hier: Sicher ist sicher.

Im Notartermin erfolgt die eigentliche Gründung Ihrer GmbH durch die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages. Ganz nach Wunsch können Sie mit Ihrer Notarin oder Ihrem Notar einen Online-Termin zur GmbH-Gründung vereinbaren oder einen persönlichen Termin vor Ort wahrnehmen.

Vereinbaren Sie in der Vorgründungsphase am besten direkt auch einen Banktermin zur Eröffnung eines Geschäftskontos, um etwaige Wartezeiten zu vermeiden. So vermeiden Sie Verzögerungen bei der Gründung. Denn: Nach dem Notartermin zur Beurkundung der GmbH-Gründung müssen Sie das benötigte Stammkapital auf das Geschäftskonto Ihres Unternehmens einzahlen. Erst mit dem Nachweis der Einzahlung kann Ihre Notarin oder Ihr Notar den Abschluss der GmbH-Gründung durchführen und Ihr Unternehmen in das Handelsregister eintragen lassen.

Praxistipp

Wenn Sie die GmbH online gründen möchten, können Sie bereits vor der Terminvereinbarung prüfen, ob Sie alle Voraussetzungen für die Online-GmbH-Gründung erfüllen. Für die Identifizierung im digitalen Notartermin benötigen sie insbesondere einen Ausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion (eID). Eine sichere Identifizierung ist wichtig, um Sie selbst, aber auch Ihre künftigen Geschäftspartner zu schützen und das Vertrauen in Ihr Unternehmen zu stärken. Informieren Sie sich über die genauen Voraussetzungen online oder direkt bei Ihrer Notarin/Ihrem Notar.

Die eigene GmbH gründen und loslegen

01

Der Notartermin

Sind alle Vorbereitungen getroffen, um Ihre GmbH zu gründen, geht es auch schon in den Notartermin und damit zur eigentlichen Gründung. Sie können den Termin online durchführen oder in Präsenz wahrnehmen. Auch ein hybrider Termin ist möglich. Bei allen Varianten müssen Sie und alle Beteiligten ein gültiges und geeignetes Ausweisdokument mitbringen. Wenn Sie die GmbH online gründen möchten, benötigen Sie hierfür einen Computer oder iPad sowie ein kompatibles Smartphone. Nachdem Ihre Notarin oder Ihr Notar alle Beteiligten identifiziert hat, wird Ihr individueller Gesellschaftsvertrag verlesen und noch einmal erläutert. Gerne können Sie auch jetzt noch offene Fragen stellen und erforderliche Anpassungen anstoßen. Der Termin schließt mit der Unterzeichnung bzw. qualifizierten elektronischen Signatur aller Beteiligten und Ihrer Notarin/Ihres Notars ab.

Schon gewusst?

Nach der notariellen Beurkundung existiert zunächst einmal eine „Vor-Gesellschaft“ oder „Vor-GmbH“. Denn: In ihrer Rechtsform als GmbH entsteht die Gesellschaft erst mit der Eintragung in das Handelsregister. Zwischen der Gründung beim Notar und der Eintragung in das Handelsregister führt die Gesellschaft deshalb zwar schon die Firma der künftigen GmbH, allerdings mit einem die Gründungsphase klarstellenden Zusatz („in Gründung” oder „i. G.”).

Sie möchten mehr über die „Vor-GmbH“, ihre Vertretung und eventuelle Haftungsfragen erfahren? Ihre Notarin/Ihr Notar beantwortet gerne all Ihre Fragen!

02

Eröffnung eines Geschäftskontos und Einzahlung des Stammkapitals

Nach der Beurkundung der Gründung erhalten Sie eine Abschrift Ihrer individuellen Gründungsurkunde von Ihrer Notarin oder Ihrem Notar. Damit können Sie das Geschäftskonto der Gesellschaft bei Ihrer Bank eröffnen und das Stammkapital einzahlen. Im Falle einer klassischen GmbH genügt hierfür zunächst eine hälftige Einzahlung des Stammkapitals in Höhe von mindestens 12.500 Euro. Den Nachweis über die Einzahlung des Stammkapitals übermitteln Sie an Ihre Notarin/Ihren Notar, die/der sich gern um alles Weitere kümmert.

Praxistipp

Immer wieder kommt die Frage auf, ob die GmbH mit ihrem Stammkapital arbeiten darf. Die Antwort lautet: ja! Das Stammkapital kann nach der Eintragung der GmbH in das Handelsregister verwendet werden, um z. B. Betriebsmittel anzuschaffen, die Miete zu zahlen oder andere laufende Kosten zu decken.

03

Eintragung in das Handelsregister

Ist die Einzahlung des Stammkapitals nachgewiesen, veranlasst Ihre Notarin oder Ihr Notar die Eintragung in das Handelsregister beim Amtsgericht. Mit ihrer Eintragung wird aus Ihrer GmbH in Gründung eine vollwertige GmbH – eine unabhängige und voll rechtsfähige juristische Person. Die Eintragung in das Handelsregister bringt zudem zahlreiche Vorteile mit sich: Der Geschäftsverkehr kann sich so schnell und leicht über die Existenz der Gesellschaft und der Ansprechpartner informieren. Auch müssen Sie die Vertretungsberechtigung einer Geschäftsführerin oder eines Geschäftsführers nicht besonders nachweisen. Denn: Ein Blick in das Handelsregister genügt. Auf dessen Inhalte darf der Rechtsverkehr vertrauen. Dies ist gesetzlich abgesichert.

Praxistipp

Sie müssen für die Handelsregistereintragung nur eine offizielle Rechnung, üblicherweise vom Amtsgericht, bezahlen. Viele Betrüger verschicken Zahlungsaufforderungen für Eintragungen in diverse private Verzeichnisse. Diese sind weder notwendig noch bieten sie in der Regel sonst nennenswerte Vorteile! Wenn Sie derartige Schreiben erhalten, fragen Sie im Zweifel bei Ihrer Notarin oder Ihrem Notar nach.

04

Steuernummer beantragen

Direkt im Anschluss an die GmbH-Gründung müssen Sie eine Steuernummer beantragen, damit Sie Ihren steuerlichen Anzeigepflichten nachkommen und Rechnungen stellen können. Sie wird vom zuständigen Finanzamt vergeben. Beim Finanzamt erhalten Sie auch eine Umsatzsteuer-ID, die für Geschäfte außerhalb Deutschlands, aber innerhalb der EU notwendig ist. Diese kann alternativ auch beim Bundeszentralamt für Steuern beantragt werden.

05

Nicht vergessen: Weitere Pflichten!

Mit der Gründung Ihrer GmbH gelten für Sie diverse weitere Anzeige-, Mitteilungs- und Antragspflichten.

Die Gewerbeanmeldung ist für die Anzeige der Aufnahme einer Gewerbetätigkeit und die Einholung einer eventuell erforderlichen Erlaubnis notwendig. In vielen Städten und Gemeinden kann man eine neue GmbH online anmelden. Wählen Sie in unserem Tool einfach Ihr Bundesland aus, um zur zuständigen Gewerbemeldestelle zu gelangen.

Bayern

Gewerbeanmeldung in Bayern

Übersicht aller Leistungen

Online-Verfahren

Baden-Württemberg

Gewerbeanmeldung in Baden-Württemberg

Übersicht aller Leistungen

Online-Verfahren

Berlin

Gewerbeanmeldung in Berlin

Übersicht aller Leistungen

Brandenburg

Gewerbeanmeldung in Brandenburg

Übersicht aller Leistungen

Bremen

Gewerbeanmeldung in Bremen

Übersicht aller Leistungen

Hamburg

Gewerbeanmeldung in Hamburg

Übersicht aller Leistungen

Hessen

Gewerbeanmeldung in Hessen

Übersicht aller Leistungen

Mecklenburg-Vorpommern

Gewerbeanmeldung in Mecklenburg-Vorpommern

Übersicht aller Leistungen

Niedersachsen

Gewerbeanmeldung in Niedersachsen

Übersicht aller Leistungen

NRW

Gewerbeanmeldung in Nordrhein-Westfalen

Übersicht aller Leistungen

Rheinland-Pfalz

Gewerbeanmeldung in Rheinland-Pfalz

Übersicht aller Leistungen

Saarland

Gewerbeanmeldung in Saarland

Übersicht aller Leistungen

Sachsen

Gewerbeanmeldung in Sachsen

Übersicht aller Leistungen

Sachsen-Anhalt

Gewerbeanmeldung in Sachsen-Anhalt

Übersicht aller Leistungen

Schleswig-Holstein

Gewerbeanmeldung in Schleswig-Holstein

Übersicht aller Leistungen

Thüringen

Gewerbeanmeldung in Thüringen

Übersicht aller Leistungen

Die folgenden Liste zeigt Ihnen, welche Meldepflichten bei GmbH-Gründung des Weiteren zu beachten sind:

  • Transparenzregister: Die Meldung an das Transparenzregister ist für alle GmbHs nach dem Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtend und sollte möglichst bald nach der Gründung erfolgen.
  • Bundesagentur für Arbeit: Hier beantragen Sie eine Betriebsnummer, um Angestellte bei der Sozialversicherung anmelden zu können. Achtung: Auch Geschäftsführer können angestellt sein.
  • Unfallversicherungsträger: Sie müssen den Beginn Ihres Unternehmens beim zuständigen Unfallversicherungsträger anmelden. Dies sind insbesondere Berufsgenossenschaften.
  • Sozialversicherung: Melden Sie alle Mitarbeitenden rechtzeitig bei der Sozialversicherung an.

Je nach Unternehmensgegenstand können nach der GmbH-Gründung weitere Anmeldungen und Anträge notwendig sein, wie zum Beispiel die Aufnahme in die Handwerksrolle. Die Notarin oder der Notar Ihres Vertrauens berät und unterstützt Sie hierbei gerne.

Notariell abgesichert: Wir beantworten die wichtigsten Fragen zur GmbH-Gründung

Sie möchten eine GmbH gründen und mehr zum Ablauf, den Voraussetzungen, der Dauer und den Kosten erfahren? Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die GmbH-Gründung. Gerne können Sie sich bei allen Anliegen auch an Ihre Notarin oder Ihren Notar des Vertrauens wenden!

Ein junger Mann schaut auf sein Smartphone und denkt: Easy!